
Staatsvertrag zwischen Bayern und Baden-Württemberg
Wasserentnahme aus der Donau und Moorschutz im Donaumoos
Der Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern regelt die Entnahme von Wasser aus der Donau sowie die Zusammenarbeit bei wasserwirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben. Die ursprüngliche Vereinbarung wurde bereits 1970 getroffen, 1980 angepasst und schließlich durch eine weitere Änderung im Jahr 1992 erweitert. Die Vereinbarung hat nicht nur Auswirkungen auf die Wasserversorgung in Süddeutschland, sondern auch auf den Naturschutz, insbesondere im schwäbischen Donaumoos.
Hintergrund des Staatsvertrags
Baden-Württemberg entnimmt seit den 1970er Jahren Wasser aus der Donau zur Versorgung weiter Teile des Landes. Diese Entnahme beeinflusst jedoch den Wasserhaushalt des Flusses sowie angrenzender Ökosysteme. Um die ökologischen Auswirkungen auszugleichen, wurde eine Reihe von Maßnahmen vereinbart, die sowohl wasserwirtschaftliche als auch naturschutzfachliche Aspekte berücksichtigen.
Der Staatsvertrag zwischen Bayern und Baden-Württemberg ist ein bedeutendes Beispiel für eine länderübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Wassernutzung und des Moorschutzes. Die festgelegten Maßnahmen tragen nicht nur zur Sicherung der Wasserversorgung bei, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung wertvoller Moorlandschaften. Mit der Anpassung ab 2022 wird sichergestellt, dass die gezielte Wassersteuerung und ökologische Ausgleichsmaßnahmen langfristig fortgeführt werden.
Wichtige Regelungen der Vertragsänderung von 1992
1. Erhöhung der Mindestwasserabgabe in der Iller
Ein zentrales Element der Vertragsänderung war die Verbesserung der Wasserführung in der Iller unterhalb des Wehres Mooshausen. Um negative Auswirkungen der Wasserumleitung zu minimieren, wurde eine jahreszeitlich gestaffelte Mindestwasserabgabe von durchschnittlich 6,18 m³/s festgelegt. Dies wurde durch die Bereitstellung zusätzlicher 18 Millionen m³ Wasser pro Jahr ermöglicht.
2. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts im schwäbischen Donaumoos
Da das schwäbische Donaumoos als Teil des international bedeutenden Feuchtgebiets „Donauaue und Donaumoos“ gilt, wurde eine weitere ökologische Ausgleichsmaßnahme vereinbart:
- Baden-Württemberg verpflichtete sich, einen Ausgleichsbetrag von 20 Millionen Deutsche Mark an den Bayerischen Naturschutzfonds zu zahlen.
- Diese Mittel wurden zweckgebunden zur Wiedervernässung und ökologischen Aufwertung des Donaumooses verwendet.
- Geplante Maßnahmen umfassten unter anderem die gezielte Wasserzuleitung in die Moosgebiete sowie ergänzende Verbesserungsmaßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushalts.
Diese Vereinbarung hatte das Ziel, den Wasser- und Naturhaushalt des Donaumooses langfristig zu verbessern und die ökologischen Auswirkungen der Wasserentnahme aus der Donau auszugleichen.
Bedeutung für den Naturschutz
Das schwäbische Donaumoos gehört zu den wertvollsten Moorgebieten Bayerns und spielt eine entscheidende Rolle für den Klimaschutz und die Biodiversität. Moore sind natürliche Kohlenstoffspeicher und bieten Lebensraum für viele seltene und gefährdete Arten. Durch die im Staatsvertrag vereinbarten Maßnahmen konnte die Renaturierung des Moores unterstützt werden, um die langfristige Stabilität des Ökosystems zu sichern.
Die Vertragsänderung von 1992 zeigt, dass wasserwirtschaftliche Nutzung und Naturschutz nicht im Widerspruch stehen müssen. Durch gezielte ökologische Ausgleichsmaßnahmen kann eine nachhaltige Balance zwischen Nutzung und Schutz natürlicher Ressourcen geschaffen werden.
Neuregelung ab 2022: Anpassung und Zukunft der Wassersteuerung
Im Jahr 2022 wurde der Staatsvertrag weiterentwickelt, um den veränderten wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Die wichtigsten Neuerungen umfassen:
Betrieb und Steuerung der Nauleitung
- Die ARGE Donaumoos übernimmt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags weiterhin die Betriebsführung der Nauleitung.
- Dies umfasst den Betrieb und Unterhalt der Ausleitbauwerke, der Rohrleitungen sowie die gezielte Steuerung der Wasserzufuhr ins Donaumoos.
Finanzierung der Betriebs- und Unterhaltskosten
- Die anfallenden Betriebskosten werden weiterhin durch den Freistaat Bayern übernommen.
- Der jährliche Kostenrahmen wird von der Regierung von Schwaben in Abstimmung mit der ARGE Donaumoos festgelegt und genehmigt.
- Eine Abrechnung der Betriebskosten erfolgt halbjährlich, während ein Betriebs- und Finanzbericht jährlich bis zum 31. März erstellt wird.
Langfristige Perspektiven für das Donaumoos
- Die Investitionsmaßnahmen zur Wiedervernässung des Leipheimer und Gundelfinger Mooses sollen zukünftig in mehrjährige KLIP-Projekte integriert werden.
- Diese Maßnahmen fallen nicht unter die laufenden Betriebskosten, sondern werden als eigenständige Projekte mit gesicherter Finanzierung geplant.
Die Anpassungen des Staatsvertrags tragen dazu bei, die Wassersteuerung und Renaturierungsmaßnahmen langfristig zu sichern, um das Donaumoos als wertvollen Lebensraum und Wasserspeicher zu erhalten.